L 3011 Hofheim – Lorsbach
Endausbau der L 3011 mit Radweg
(Stand 13.05.2025)
Im Herbst letzten Jahres hat die Landesstraßenbaubehörde Hessen Mobil Planungen für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg von Hofheim nach Lorsbach entlang der Landesstraße L 3011 vorgestellt. Im Rahmen des für die Schaffung des Baurechts durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens wurden diese Pläne der Öffentlichkeit durch das Regierungspräsidium Darmstadt vorgestellt.
Wir begrüßen die seit Jahrzehnten geforderte, aber leider bislang nicht umgesetzte Errichtung eines Geh- und Radweges entlang der L 3011 zwischen Hofheim und Lorsbach, da damit eine sichere Anbindung von Lorsbach an Hofheim ermöglicht wird.
Wir lehnen jedoch den parallel zum Rad- und Fußwegbau von Hessen Mobil geforderten Ausbau der L 3011 ab. Hessen Mobil begründet die Neutrassierung der L 3011 mit der Unfallhäufung im Bereich der Hammermühle und der Krebsmühle. Hier ereigneten sich seit 2016 insgesamt 98 Unfälle, davon vier mit Radfahrern. Hessen Mobil begründet daher mit den nur lokal auf wenigen hundert Metern auftretenden Verkehrssicherheitsdefiziten den Ausbau der gesamten L 3011 auf einer Länge von insgesamt 2 km auf eine Geschwindigkeit von 90 km/h. Wir lehnen diesen Straßenausbau aus zwei Gründen ab:
- Eine Erhöhung der durchgehenden Geschwindigkeit auf 90 km/h erhöht nicht die Verkehrssicherheit, da im Bereich der zum Teil hoch frequentierten Anliegergrundstücke durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge ein stärkeres Abbremsen nötig wird. Hierin sehen wir sogar eine mit dem Ausbau zu befürchtende Erhöhung der Unfallgefahr.
- Die Verbreiterung auf 8 m Fahrbahnbreite führt zu einer zusätzlichen Versiegelung von über einem halben Hektar. Dies ist vor dem Hintergrund des zunehmenden Verlustes an Versickerungs- und Vegetationsflächen nicht zu vertreten und erhöht die Hochwassergefahr für Hofheim und den anderen Schwarzbachanliegern.
Wir schließen uns der Forderung der Stadt Hofheim und des ADFC an, wonach die Geschwindigkeit kurzfristig zumindest bis zum Bau des Geh- und Radweges durchgängig auf 60 km/h zu beschränken ist, um mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Dies hätte auch langfristig den Vorteil einer konsistenten und verstehbaren eingängigen Verkehrsführung mit Tempo 60 zwischen Hofheim und Lorsbach, Tempo 30 durch den Stadtteil Lorsbach und dann wieder Tempo 60 zwischen Ortsausgang Lorsbach und Ortseingang Eppstein.
Wir schließen uns dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2024 an, bei Hessen Mobil und beim Hessischen Verkehrsminister nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass das am 12.11.2024 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für den „Endausbau L3011 in Hofheim“ den Interessen der Hofheimer insbesondere aber der Lorsbacher Bevölkerung zuwiderläuft, umgehend eingestellt und auf die Planung eines Radweges ohne umfassenden Straßenausbau beschränkt werden soll.
Der von Hessen Mobil geplante Straßenausbau ist für uns völlig aus der Zeit gefallen und erinnert an den autogerechten Straßenbau der vergangenen Jahrzehnte. Er ist kontraproduktiv für die dringend notwendige Verkehrswende.
In der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr am 8. April 2025 hat Hessen Mobil seine Planung erläutert. Dabei ist für Hessen Mobil das Straßen(bau)recht für alle seine Überlegungen maßgeblich. So ist für alle Baumaßnahmen die Anwendung und Einhaltung des per Erlass eingeführten Regelwerkes für Planung und Bau von Landesstraßen gefordert. Folglich „darf“ die Verwaltung des Landes nicht von der Planungsgeschwindigkeit 90 km/h abweichen. Die Stadt Hofheim kann nach dem Ausbau der Straße, so die Aussage von Hessen Mobil, die in ihrer Stellungnahme geforderte Geschwindigkeit von 60 km/h nach dem Straßenverkehrsrecht anordnen.
Hier zeigt sich der Widerspruch in den Rechtsnormen. Das Straßen(bau)recht (Hessisches Straßengesetz mit seinem technischen Regelwerk) bindet den Straßenbaulastträger Hessen Mobil. Was später im Rahmen des Betriebs der Straßen gewünscht bzw. gefordert wird, ist für Hessen Mobil für Planung und Bau belanglos und wird im Planungsprozess nicht berücksichtigt. Das Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung) hingegen regelt die Benutzung von Straßen und den öffentlichen Verkehr, mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Diese für den Bürger unverständliche Logik führt dazu, dass eine Straße mit hohem Kostenaufwand auf eine Planungsgeschwindigkeit von 90 km/h ausgebaut wird und später mittels straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen auf 60 km/h „herunterbeschildert“ wird, dessen Einhaltung schlussendlich mit weiterem erheblichen technischen und personellen Aufwand (Verkehrsüberwachung – Blitzer) gewährleistet werden muss.
Vor dem Hintergrund zunehmend knapper finanzieller und ökologischer Ressourcen muss ein Umdenken beim Gesetzgeber (Bund und Länder) stattfinden. So wird das mit der Verkehrswende nichts….
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